EU verabschiedet neues Russland-Sanktionspaket
Die EU-Außenminister haben in Luxemburg ein umfangreiches neues Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Die Maßnahmen betreffen mehr als 1.600 Personen, Unternehmen und Organisationen, wobei der Schwerpunkt auf dem militärisch-industriellen Komplex liegt. Unter den Sanktionen befinden sich Akteure, die an der Produktion ballistischer Raketen beteiligt sind, sowie 77 russische Politiker, die sich völkerrechtswidrig in besetzten Gebieten der Ukraine zur Duma-Wahl aufstellen ließen. Zudem wurden sieben nordkoreanische Akteure sanktioniert, die am Krieg gegen die Ukraine beteiligt sind. Die Strafmaßnahmen umfassen unter anderem das Einfrieren von Vermögenswerten, Einreiseverbote sowie das Verbot, wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen.
Gleichzeitig steht die EU-Initiative im Kontrast zu einem Vorstoß von US-Präsident Donald Trump, der die Aussetzung von Sanktionen gegen russischen Diesel zur Senkung der US-Spritpreise angekündigt hat. EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas kritisierte diese Entscheidung als falsches Signal, da sie Moskau zusätzliche Einnahmen für die Kriegsfinanzierung verschaffe.
Verfahren zur Erbschaftsteuer in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in Karlsruhe in dieser Woche zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer. In einer Klage der bayerischen Landesregierung wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes angefochten. Bayern strebt eine Regionalisierung der Steuer an und kritisiert zudem die seit 16 Jahren unveränderten Freibeträge für Ehegatten und Kinder als verfassungswidrig. Die Klage zielt darauf ab, die Steuererhebung in die Zuständigkeit der Länder zu verlagern.
Ein zweiter Verhandlungstag befasst sich mit der Frage, ob steuerliche Privilegien für Betriebsvermögen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar sind. Im Fokus steht die Begünstigung von Unternehmenserben gegenüber Erben von Privatvermögen. Während Kläger die Ungleichbehandlung rügen, warnen Befürleger der aktuellen Regelungen vor einer Belastung von Familienunternehmen. Das Gericht prüft, ob die Ausnahmen bei der Vererbung von Betriebsvermögen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung ermöglichen, verfassungsgemäß sind. Ein Urteil in den Verfahren wird erst in einigen Monaten erwartet.
Tödlicher Bungee-Unfall in Warstein
Bei einem selbst organisierten Bungee-Sprung in einem ehemaligen Steinbruch in Warstein ist eine 21-jährige Frau aus Aschersleben ums Leben gekommen. Der Vorfall ereignete sich am Samstag gegen 17:15 Uhr. Die junge Frau war mit vier Begleitern unterwegs, die sich vor Ort eine eigene Vorrichtung in Form einer Highline an zwei gespannten Seilen errichtet hatten. Während ein erster Sprung eines Begleiters erfolgreich verlief, schlug die Verunglückte bei ihrem Sprung gegen eine Felswand. Trotz erfolgloser Wiederbelebungsversuche verstarb sie noch an der Unfallstelle. Die Polizei in Soest korrigierte zunächst die Annahme eines Kletterunfalls, bei dem die Frau aus 15 Metern Höhe gestürzt sei. Das Gebiet ist als offizielles Klettergebiet ausgewiesen, jedoch sind Bungee-Sprünge dort nicht freigegeben. Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler liegt kein Hinweis auf Fremdverschulden vor; der Vorfall wird als Unfall eingestufert. Die Begleitpersonen wurden von Notfallseelsorgern betreut.