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Nachrichten vom: Donnerstag, 9. Juli 2026, 18:00

Krankenkassenreform darf weitergehen

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von Abgeordneten der Grünen und der Linken gegen die geplante Verabschiedung der Krankenkassenreform zurückgewiesen. Damit kann der Bundestag das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket am Freitag wie geplant fortsetzen. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge der schwarz-roten Koalition eine ausreichende parlamentarische Prüfung der Auswirkungen nicht ermöglicht hätten. Das Gericht wies die Anträge im Zweiten Senat ab. Die Reform der Bundesregierung aus Union und SPD sieht massive Einsparungen vor, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren und steigende Zusatzbeiträge zu begrenzen. Geplant sind Begrenzungen der Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und in der Pharmabranche sowie eine Senkung des Bundeszuschusses. Für Versicherte sind unter anderem höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern vorgesehen. Während die Regierung die Reform als notwendig zur Sicherung der Finanzierbarkeit bezeichnet, kritisieren die Opposition sowie Verbände und Gewerkschaften die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und die wirtschaftliche Belastung.

Politische Ausrichtung der Quellen: Eher links der Mitte

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Union und SPD einigen sich Bafög-Reform

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf eine Bafög-Reform geeinigt, wobei einige Erhöhungen später als ursprünglich geplant umgesetzt werden. Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt erst zum Sommersemester 2027 von 380 Euro auf 440 Euro an. Zuviel im Koalitionsvertrag war ein Start zum Wintersemester 2026/2027 vorgesehen. Der Bafög-Grundbedarf soll in zwei Schritten auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden: von derzeit 475 Euro auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und auf 563 Euro zum Sommersemester 2029. Zudem werden die Freibeträge ab dem Wintersemester 2028/29 jährlich automatisch um 1,5 Prozent steigen. Eine neue Regelung soll die Anpassung der Fördersätze an das Grundsicherungsniveau verlässlich gestalten. Zur Entbürokratisierung soll der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester entfallen und die Antragstellung digital über das Portal „Bafög Digital“ erfolgen. Die Reform ist Teil einer Einigung, die nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern zustande kam.

Politische Ausrichtung der Quellen: Eher links der Mitte

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