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Nachrichten vom: Mittwoch, 13. Mai 2026, 18:00

Neues Gebaeudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verabschiedet, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzt. Die Reform sieht vor, die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen aufzuheben, wodurch der Einbau von Gas- und Ölheizungen künftig wieder möglich ist. Ein Verbot fossiler Heizungen ab 2045 entfällt. Stattdessen wird eine „Bio-Energietreppe“ eingeführt, die eine schrittweise Beimischung klimaneutraler Brennstoffe vorsieht: Ab 2029 müssen mindestens zehn Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 voraussichtlich 60 Prozent grüne Brennstoffe genutzt werden. Zudem soll ab 2028 eine Grüngasquote für bestehende Heizungen eingeführt werden. Zur Kostenverteilung in Mietverhältnissen sieht das Gesetz vor, dass Vermieter und Mieter die Folgekosten für CO2-Preise, Netzentgelte sowie Aufschläge auf Biomasse künftig hälftig tragen. Der Zeitplan für das Gesetz sieht den 1. November 2026 als Inkrafttreten vor; die Beratung im Bundestag soll noch vor der Sommerpause erfolgen.

Politische Ausrichtung der Quellen: Mitte-links

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Quellen

Verteidigung kritisiert Prozess gegen Klette

Im Prozess gegen die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden hat die Verteidigung in ihrem Plädoyer massive Kritik am Verfahren geübt. Der Anwalt kritisierte die hohen Sicherheitsvorkehrungen, den Sondergerichtssaal sowie den Transport der Angeklagten in einem gepanzerten Konvoi als Anzeichen für ein „Terrorismusverfahren“. Zudem rügte die Verteidigung den Einsatz einer kommerziellen KI-Software zur Datenauswertung als rechtswidrig und zweifelte die Aussagekraft von DNA-Gutachten an. Die Angeklagte selbst bezeichnete das Verfahren als politisch bestimmt und zielte darauf ab, den radikal linken Widerstand zu delegitimieren. Während sie die Folgen der Überfälle für die Beteiligten bedauerte, äußerte sie sich nicht konkret zu den Vorwürfen der Raubüberfälle. Der Nebenklageanwalt forderte elf Jahre Haft, während die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes und schweren Raubes fordert. Das Urteil soll am 27. Mai fallen.

Politische Ausrichtung der Quellen: Eher links der Mitte

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Urteil gegen Milka-Mogelpackungen

Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die Reduzierung des Inhalts bei bestimmten Milka-Schokoladentafeln des Herstellers Mondelēz eine „relative Mogelpackung“ darstellt und somit eine Irreführung der Verbraucher vorliegt. Damit gab das Gericht der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg wegen unlauteren Wettbewerbs statt. Der Hersteller hatte das Gewicht vieler Sorten von 100 auf 90 Gramm verringert, während die Verpackung nahezu unverändert blieb. Laut Gerichtsurteil hätte Mondelēz auf der Packung deutlich auf die Reduzierung hinweisen müssen, sofern die 90-Gramm-Variante innerhalb von vier Monaten nach dem Angebot der 100-Gramm-Packung in den Verkehr gebracht wurde. Da die Umstellung bereits erfolgt ist, ergeben sich keine direkten Konsequenzen für die bereits im Handel befindlichen Tafeln, das Urteil hat jedoch aufgrund einer bestehenden Wiederholungsgefahr eine Signalwirkung für die Zukunft. Mondelēz wies die Kritik zurück und betonte, dass das Gewicht auf der Verpackung klar angegeben sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Politische Ausrichtung der Quellen: Eher links der Mitte

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