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Nachrichten vom: Samstag, 11. Juli 2026, 7:00

Bundesrat stimmt Sparpaket zur Krankenkasse zu

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung zugestimmt. Damit ist der Weg für eine Reform frei, die darauf abzielt, die Ausgaben der Krankenkassen um 18,8 Milliarden Euro zu senken, um die Beitragsstabilität ab 2027 zu sichern. Die Maßnahmen umfassen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente, die Streichung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner sowie Budgetierungen für Praxen und Kliniken. Die Entscheidung löste erheblichen Protest bei Kommunen und Bundesländern aus. Vertreter aus Niedachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern kritisierten das Gesetz als reines Kürzungsgesetz. Sie befürchten zusätzliche Belastungen für Krankenhäuser, die Gefahr von Insolvenzen sowie eine Verschlechterung der flächendeckenden medizinischen Versorgung und des Rettungsdienstes. Ein Antrag der Länder, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterte im Bundesrat. Während Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Entlastung der Kassen betont, sieht der Deutsche Landkreistag durch die Ausgabenbremsen die finanzielle Stabilität der Kliniken gefährdet.

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Spahn fordert Entzug des Wahlrechts

Der Unionsfraktionschef Jens Spahn hat in einem Podcast des Magazins „Focus“ vorgeschlagen, Politikern der AfD wie dem Thüringer Landeschef Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen. Anstatt eines Verbotsverfahrens gegen die gesamte Partei solle geprüft werden, ob ein Entzug der Wahlrechte bei Personen mit extrem rechtem Hintergrund möglich sei. Spahn betonte dabei die politische Abgrenzung zu Akteuren, die radikale Sprache verwenden oder für fremde Mächte wie Russland oder China agieren. Der Vorschlag zur Aberkennung des Wahlrechts ist nicht neu; auch der SPD-Politiker Peer Steinbrück plädierte bereits Mitte Juni für ein ähnliches Vorgehen gegen einzelne AfD-Vertreter. Die rechtlichen Hürden für einen Entzug des passiven Wahlrechts sind jedoch hoch. Während eine Verurteilung wegen Verbrechen mit mindestens einjähriger Haftstrafe den Entzug nach aktuellem Strafgesetzbuch nach sich ziehen kann, reicht eine Verurteilung wegen Volksverhetzung allein nicht aus. Ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung könnte die Lage jedoch dahingehend ändern, dass ein Entzug bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung ab sechs Monaten Haft möglich wird.

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Bundestag verabschiedet Bundespolizeigesetz-Novelle

Der Deutsche Bundestag hat eine umfassende Novelle des Bundespolizeigesetzes verabschiedet, um die Befugnisse der etwa 55.000 Beamten zu erweitern. Die Neuregelung, die mit den Stimmen von Union und SPD sowie unter Enthaltung der AfD beschlossen wurde, sieht unter anderem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Analyse von Bewegungsmustern in der Videotechnik vor. In besonderen Gefahrenlagen soll zudem eine automatische Echtzeit-Gesichtserkennung möglich sein. Die Reform umfasst weitere Maßnahmen wie die Ausweitung der Telefonüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, sowie neue Befugnisse zur Drohnenabwehr und zur Identifizierung von Mobilfunkgeräten. In Waffenverbotszonen sollen künftig verdachtsunabhängige Kontrollen durchführbar sein. Zudem kann die Bundespolizei künftig selbst die Aufnahme von Abschiebehaft bei Gericht beantragen. Während die Koalition die Modernisierung zur Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus verteidigt, kritisierte die Opposition die Maßnahmen als Ausbau staatlicher Überwachung. Der Gesetzentwurf muss nun noch dem Bundesrat zugeführt werden.

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