EU Inc. soll Unternehmensgruendung erleichtern
Die Europäische Kommission plant mit der Einführung der „EU Inc.“ eine neue, einheitliche und digitale Gesellschaftsform für die gesamte Europäische Union. Ziel des Vorhabens ist es, durch ein einfaches Regelwerk die Gründung von Unternehmen zu erleichtern und die grenzüberschreitende Expansion innerhalb des Binnenmarktes zu fördern. Nach dem Entwurf der Kommission könnte eine solche Gesellschaft mit beschränkter Haftung innerhalb von 48 Stunden online und ohne Mindestkapital gegründet werden.
Das Vorhaben stößt jedoch auf erheblichen Widerstand. Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände befürchten, dass die neue Rechtsform „Regime-Shopping“ ermögliche und zu Sozialdumping sowie einer Aushöhlung von Arbeitsstandards führe. Kritiker warnen zudem vor der Entstehung von Scheinfirmen und einer Schwächung der Rechtssicherheit. Auch die Initiative „EU INC.“, die den Vorschlag ursprünglich mitgetragen hatte, kritisiert den aktuellen Kommissionsentwurf als unzureichend, da dieser zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten belasse und nicht die ursprünglichen Forderungen eines umfassenden paneuropäischen Rahmens erfülle.
75 Jahre Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts fand in Karlsruhe ein Festakt statt, bei dem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Bedeutung des Gerichts für den Rechtsstaat betonte. Er rief dazu auf, das Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch „Verächter des Rechtsstaates“ zu schützen und verwies auf die entscheidende Rolle des Gerichts bei der Durchsetzung des Grundgesetzes. An der Veranstaltung nahmen unter anderem der Gerichtspräsident Stephan Harbarth, Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold sowie der Präsident des Bundesrats, Andreas Bovenschulte, teil.
Das Bundesverfassungsgericht, das am 28. September 1951 offiziell eröffnet wurde, gibt den verfassungsrechtlichen Rahmen für die Arbeit der Justiz vor. Richter wie Jan Keppel vom Oberlandesgericht Koblenz nutzen die Entscheidungen aus Karlsruhe als verbindliche Marschrichtung für die Anwendung von Grundprinzipien wie der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht entscheidet dabei über grundsätzliche Fragen, die über den Einzelfall hinausgehen und die gesellschaftliche Ordnung betreffen.
Geschäftsführer des Cispa abberufen
Das Forschungszentrum für IT-Sicherheit Cispa in Saarbrücken hat sich von seinem wissenschaftlichen Geschäftsführer Michael Backes getrennt. Die Gesellschafter Bund und Saarland erklärten, die Trennung sei einvernehmlich erfolgt, da man unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Gestaltung des Instituts habe. Hintergrund ist ein Sonderprüfbericht, der Mängel beim Schutz sensibler Daten sowie Kooperationen mit risikobehafteten Institutionen aus der Volksrepublik China feststellte. Ein konkreter Abfluss von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen konnte durch die Prüfer jedoch weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.
Die Trennung löste im Aufsichtsrat Protest aus: Siegfried Dais legte sein Mandat nieder und kritisierte das Vorgehen der Gesellschafter als nicht rechtsstaatlich. Er verwies darauf, dass der zentrale Vorwurf eines Wissensabflusses entkräftet sei. Parallel wurde der Aufsichtsratsvorsitzende Karl-Eugen Huthmacher vom Bund abberufen. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär erklärte vor dem Forschungsausschuss, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Zentrums nicht ausreichten, um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen angemessen zu gewährleisten.