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Nachrichten vom: Samstag, 13. Juni 2026, 7:00

USA und Iran planen Friedensabkommen

Die USA und der Iran stehen laut Angaben des pakistanischen Premierministers Shehbaz Sharif kurz vor einer Einigung auf eine finale Fassung eines Friedensabkommens. Sharif erklärte am Freitag, dass ein einvernehmlich abgestimmter Text vorliege und Pakistan eng mit beiden Seiten an den nächsten Schritten arbeite. Auch der iranische Außenminister Abbas Araghtschi bezeichnete eine Einigung als sehr nah, betonte jedoch, dass die Absichtserklärung noch nicht unterzeichnet sei und Änderungen möglich blieben. Ein Ende der Kampfhandlungen an allen Fronten, einschließlich des Libanon, sei Teil der Vereinbarung. Zum Inhalt der Abmachung liegen unterschiedliche Informationen vor. Das Abkommen soll die US-Blockade iranischer Häfen beenden und die Straße von Hormus wieder öffnen. Während Berichte über die Aufhebung von Sanktionen und die Freigabe eingefrorener Gelder kursieren, betont ein US-Regierungsvertreter, dass die Freigabe der Vermögenswerte an die Erfüllung der iranischen Verpflichtungen geknüpft sei. Fragen zum iranischen Atomprogramm sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. Die Schweiz bot an, als Ort für die Unterzeichnung zu dienen.

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Neues Gesetz gegen Scheinvaterschaften verabschiedet

Der Bundestag hat am Freitag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften verhindern soll. Die Abgeordneten stimmten für die Neuregelung, die darauf abzielt, die Erwerbung von Aufenthaltsrechten oder der deutschen Staatsangehörigkeit durch Scheinvaterschaften zu unterbinden. Künftig muss die Ausländerbehörde einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen, wenn ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle zwischen den Beteiligten besteht. Dies ist der Fall, wenn der anerkennende Vater die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht besitzt, während die Mutter lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat. Liegt keine Genehmigung vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung zurückweisen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der anerkennende Mann der leibliche Vater ist oder eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind besteht. Zudem können Genehmigungen bei Täuschung oder falschen Angaben entzogen werden. Während die Union und die SPD den Entwurf unterstützten, stimmten die Grünen und die Linke dagegen, während die AfD sich enthielt. Das Gesetz geht nun in den Bundesrat.

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UFC-Event vor dem Weißen Haus erlaubt

Ein US-Bundesgericht hat die Klage gegen eine geplante Kampfsportveranstaltung vor dem Weißen Haus abgewiesen. Die Organisation Public Integrity Project hatte versucht, die Kämpfe der Ultimate Fighting Championship (UFC) anlässlich des 80. Geburtstags von Präsident Donald Trump zu verhindern. Das Gericht begründete die Ablehnung unter anderem damit, dass der Antrag zu kurz vor dem Termin eingereicht worden sei und die Kläger keinen dauerhaften Schaden durch das Event nachweisen konnten. Die Veranstaltung findet am kommenden Sonntag auf dem Südrasen des Weißen Hauses statt, wo bereits ein Oktagon sowie Zuschauertribünen errichtet wurden. Während für die Arena über 4.000 Zuschauer geplant sind, werden für ein Fan-Fest im Ellipse-Park mehr als 120.000 Besucher erwartet. Die Durchführung der Kämpfe hängt nun maßgeblich von den Wetterbedingungen ab, da mögliche Gewitter oder Blitzschlag zu einer Unterbrechung oder Evakuierung der Fläche führen könnten.

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