Einigung auf Pflegeneuordnungsgesetz erreicht
Die Bundesregierung hat sich auf den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes geeinigt, um die erwartete Finanzlücke der Pflegeversicherung von rund acht Milliarden Euro im kommenden Jahr abzuwenden. Während der allgemeine Beitragssatz stabil bei 3,6 Prozent bleibt, steigt der Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent, was zu einem Gesamtsatz von 4,5 Prozent führt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro monatlich angehoben und liegt künftig voraussichtlich bei 6.375 Euro. Zudem wird ab 2028 ein Beitrag von 3,6 Prozent auf Minijobs fällig, wobei die Kosten von den Arbeitgebern getragen werden. Für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird ab 2028 ein Beitrag von 0,52 Prozent auf das Einkommen des erwerbstätigen Partners erhoben, wobei Ausnahmen für pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderungen gelten. Die Reform umfasst zudem Anpassungen der Begutachtungssystematik sowie neue Angebote wie Akut-Kurzzeitpflegeplätze und ein Sozialraumbudget für Familien mit pflegebedürftigen Kindern.
US-Boersen steigen nach schwachem Arbeitsmarkt
Die US-Börsen beendeten die Handelswoche nach schwächeren Arbeitsmarktdaten mit Gewinnen, was die Erwartungen an eine mögliche Zinserhöhung der US-Notenbank Fed im Oktober dämpfte. Im September entstanden außerhalb der Landwirtschaft lediglich 29.000 neue Stellen, während Ökonomen mit rund 90.000 Stellen gerechnet hatten. Infolge dieser Zahlen sanken die US-Renditen und der US-Dollar, während der Nasdaq-Future auf ein neues Allzeithoch sprang. Der Dow-Jones-Index schloss mit einem Plus von 0,5 Prozent, der S&P 500 gewann 0,7 Prozent und der Nasdaq legte um 1,2 Prozent zu. Trotz der Zuwächse am Freitag verzeichneten die Indizes auf Wochensicht Verluste. Während der Dow um 1,3 Prozent und der S&P 500 um 0,3 Prozent fielen, verbuchte der Nasdaq ein Plus von 0,5 Prozent. Die Händler schätzen die Wahrscheinlichkeit einer Zinserhöhung um 25 Basispunkte im Oktober nun auf etwa 21 Prozent, nachdem die Erwartungen zuvor deutlich höher lagen.
Neue Aktivrente ab 2026 eingefuehrt
Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen für Rentner in Kraft, die durch die sogenannte Aktivrente einen steuerfreien Zuverdienst ermöglichen sollen. Nach einer Einigung zwischen Union und SPD können Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen monatlich bis zu 2.000 Euro zusätzlich zur Rente verdienen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Zusammen mit dem für 2026 erwarteten Grundfreibetrag von 12.348 Euro ergibt sich somit ein steuerfreies Gesamteinkommen von 36.348 Euro, da der Progressionsvorbehalt für diese Einkünfte entfällt.
Trotz dieser Regelung können von der gesetzlichen Rente Abzüge anfallen. Rentner tragen die Beiträge zur Pflegeversicherung selbst, wobei der Satz 2026 bei 3,6 Prozent liegt und sich je nach Kinderzahl verändert. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden zur Hälfte von der Rentenversicherung übernommen. Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss in der Regel 84 Prozent seiner Rente versteuern. Die Steuerlast kann durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder haushaltsnahe Dienstleistungen gemindert werden.